Die für die Grundsätze der Qualitätssicherung von Flüssigboden maßgeblichen Regelwerke (z. B. Werksnorm WN 24.1.0 oder VSS-72002_2023-08_DE Guide für Verfüllbaustoffe) schreiben die Formen der Überwachung vor:
Bei der Eigenüberwachung überwacht sich das
ausführende Unternehmen selbst, bei der Fremdüberwachung überwacht zusätzlich eine anerkannte Überwachungsstelle. Die Eigenüberwachung hat grundsätzlich immer zu erfolgen. Sie umfasst die
Durchführungen erforderlicher Prüfungen und deren Protokollierungen. Die spezielle Qualitätssicherung des Flüssigbodens erfolgt durch:
Die Werksnorm 24.1.0, einschließlich der dazugehörigen Prüfanforderungen und Regeln legen alle für den Einsatz von Flüssigboden einzuhaltende Anforderungen auf der Grundlage der Erfahrungen der Entwickler und Nutzer fest. Kontinuierlich werden die neuesten Erkenntnisse aus Forschung und Anwendung in diese Grundlagen der Qualitätssicherung eingearbeitet.
Um die hohe Qualität von Flüssigboden zu gewährleisten, hat das FiFB bereits seit der Verfahrensentwicklung begonnen, Strategien zur Qualitätssicherung zu entwickeln. Dazu gehören klare Regeln der Rezepturerstellung, Rezeptureinstellung, die Erstellung von Qualitätssicherungsplänen, die Durchführung von Eigenüberwachungen, Fremdüberwachungen usw..
Diverse Unternehmen und Vereine wie beispielsweise die RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. nutzen die durch uns mit dem Verfahren seit 1998 gesammelten Erfahrungen als Grundlage für die Qualitätssicherung.