Die für die Grundsätze der Gütesicherung von Flüssigboden maßgeblichen Regelwerke (z. B. die ZTV-A-StB97) schreiben die Formen der Überwachung vor:
Bei der Eigenüberwachung überwacht sich das
ausführende Unternehmen selbst, bei der Fremdüberwachung überwacht zusätzlich eine anerkannte Überwachungsstelle. Die Eigenüberwachung hat grundsätzlich immer zu erfolgen. Sie
umfasst die Durchführungen erforderlicher Prüfungen und deren Protokollierungen. Die spezielle Gütesicherung des Flüssigbodens erfolgt durch:
Die Werksnorm 20.01, einschließlich der dazugehörigen
Prüfanforderungen und Regeln legen alle für den Einsatz von Flüssigboden einzuhaltende Anforderungen auf der
Grundlage der Erfahrungen der Entwickler und Nutzer fest. Kontinuierlich werden die neuesten Erkenntnisse aus
Forschung und Anwendung in diese Grundlagen der Qualitätssicherung eingearbeitet.
Um die hohe Qualität von Flüssigboden zu gewährleisten, hat das FiFB bereits seit der Verfahrensentwicklung begonnen, Strategien zur Gütesicherung zu entwickeln. Dazu gehören klare Regeln der Rezepturerstellung, Rezeptureinstellung, die Erstellung von Gütesicherungsplänen, die Durchführung von Eigenüberwachungen, Fremdüberwachungen usw..
Diverse Unternehmen und Vereine wie beispielsweise die RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. nutzen die durch uns mit dem Verfahren seit 1998 gesammelten Erfahrungen als Grundlage für die Qualitätssicherung.